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Abmahnung Nimrod erhalten?

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Verjährt eine Abmahnung von Astragon Entertainment GmbH / DAEDALIC Entertainment GmbH irgendwann?

Der BGH hat nun entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Lizenzschaden 10 Jahre beträgt (Urt. v. 12.5.2016 – I ZR 48/15). –Abmahnung Nimrod

Die Unterlassungsansprüche verjähren nach wie vor nach 3 Jahren.

Die Rechtsanwaltskosten verjähren jedoch weiterhin nach 3 Jahren.

Bei einer Abmahnung wegen Filesharings muss man nun differenzieren:

  1. Der Unterlassungsanspruch verjährt nach 3 Jahren:

Der Anspruch auf Unterlassung beinhaltet die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass der Unterlassungsanspruch stets nach drei Jahren verjährt. Hier vertritt auch der BGH keine andere Ansicht. Die Verjährungsfrist beginnt dabei nicht an dem Tag der Rechtsverletzung, sondern erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Rechteinhaber bzw. die für ihn abmahnende Kanzlei sowohl von der Rechtsverletzung als auch vom Namen und der Anschrift des Anschlussinhabers Kenntnis erlangt hat.

  1. Die Anwaltskosten verjähren ebenfalls nach 3 Jahren:

Im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruches werden im Wesentlichen die anwaltlichen Gebühren, also die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Abmahnkanzleien, von den Abgemahnten gefordert. Die Aufwendungsersatzansprüche verjähren auch nach Ansicht des BGH gleichfalls nach drei Jahren.

  1. Anspruch auf Lizenzschadensersatz verjährt nach Ansicht des BGH nach 10 Jahren

Der BGH hat im hier vorliegenden Fall nunmehr entschieden, dass der auf die Verletzung ihrer Rechte am Titel „Everytime we touch“ der Gruppe „Cascada“ gestützte Anspruch der Rechteinhaberin nicht verjährt gewesen sei.

Ihr stünde zumindest der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung eines Lizenzschadens für das öffentliche Zugänglichmachen des Titels „Everytime we touch“ jedenfalls als Restschadensersatzanspruch zu. Der Restschadensersatzanspruch sei zum Zeitpunkt der Geltendmachung durch die Rechteinhaberin des Musiktitels noch nicht verjährt.

Die Verjährung richte sich nach Auffassung des BGH in diesen Fällen in Analogie zu den Fällen, in denen der Abgemahnte durch die Verletzung etwas erlangt habe, nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung und deren Verjährung nach § 852 BGB analog (vgl. BGH Urteil vom 12.5.2016 – I ZR 48/15), also 10 Jahre.

Klagen Abmahnkanzleien wie NIMROD immer?

Generell ist davon auszugehen, dass eine Abmahnkanzlei immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch viele Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage wehren kann.